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Ich interessiere mich seit langer Zeit für politische Prozesse. Mit einem Studium neben meinem Dienst habe ich den Grundstein für politisches Verständnis gelegt.
2007 war ich mit einigen landespolitischen Entscheidungen nicht einverstanden. Daher habe ich mich entschlossen zu handeln und bin in diesem Jahr in dem Ortsverband der CDU Aurich-Mitte eingetreten.
Nachdem ich im Vorstand als Beisitzerin und Schriftführerin aktiv war, bin ich heute die Vorsitzende des Ortsverbandes Aurich-Mitte.
Mir liegt es mehr, den Dingen auf den Grund zu gehen und mit den Menschen vor Ort aktiv Lösungen zu finden, als mich mit einer Situation abzufinden.
Im Stadtverband Aurich bin ich seit 2016 als Vorstandsmitglied tätig. 2021 wurde ich zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Von 2008 bis 2013 und erneut ab 2019 engagiere ich mich im Kreisvorstand der CDU. Ich war als Beisitzerin, Pressesprecherin und Mitgliederbeauftrage tätig. Durch meine aktive Vortsandsarbeit konnte ich mir ein starkes Netzwerk in der Region aufbauen und viele Erfahrungen für meine Tätigkeit als Kreistagsabgeordnete sammeln. 2020 übernahm ich die Frauenvertretung im Bezirk Ostfriesland.
Der Frauenunion gehöre ich seit meinem Eintritt in die Partei an und unterstütze sie in vielerlei Funktionen.
Als Mandatsträgerin bin ich für die CDU im Kreistag und im Stadtrat in Aurich tätig.
Jetzt bewerbe ich mich mit vollem Einsatz um ein Landtagsmandat.
Der Wahlkampf ist nicht nur zeit- sondern auch kostenintensiv. Falls Sie mich mit einer Spende unterstützen möchte, sage ich hierfür jetzt schon: „Vielen Dank !“
Sie können mir eine Spende auf das Konto des CDU Kreisverband Aurich überweisen.
CDU Kreisverband Aurich
Verwendungszweck: Landtagswahlkampf Saskia Buschmann
IBAN: DE 42 2835 0000 0141 1273 24
BIC: BRLADE21ANO
Bitte geben Sie bei einer Spende ihren Namen und ihre Anschrift an, damit unsere Geschäftsstelle Ihnen einen Spendenbescheinigung ausstellen und zukommen lassen kann.
Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an politische Parteien sowie Hinweise zu Veröffentlichungspflichten
(gültig ab 01.01.2016 – Änderung des Parteiengesetzes)
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
- Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt.
Insgesamt können 3.300,- Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
1a) Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro/3.300,- Euro nach § 34 g Einkommenssteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
1b) Weitere 1.650,- Euro/3.300,- Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
2. Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsaus gaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
3. Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Par teien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu be einträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
4. Spenden, Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrerer ihrer Vereini gungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin)
5. Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
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